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Aktionstage Behindertenrechte 15. Mai bis 15. Juni 2024
Zukunft Inklusion – Kanton Bern
Aktionstage Behindertenrechte 15. Mai bis 15. Juni 2024
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Kanton Bern
Mittwoch, 15. Mai 2024

Arbeitsalltag aus der Perspektive von Gehörbeeinträchtigten

Erfahre, dank den Schilderungen von Selbsterfahrungs-Spezialisten und -Spezialistinnen, wie Menschen, welche an einer Hörbeeinträchtigung leiden, den Alltag meistern. So wirst du mitbekommen auf was Menschen, welche mit einer Gehörbeinträchtigung leben, achten müssen. Auch kannst du helfen das BAND für diese Menschen besser zu machen. Deine Rückmeldungen werden wir aufnehmen und wo möglich Anpassungen machen.
Die Anmeldung nimmt Lukas Jakob per E-Mail, akademie@band.ch, oder per Telefon, 031 990 01 47, entgegen. Dieser Kurs wird durch eine Gebärdendolmetscherin übersetzt.

Seitenspalte

Beginn:

10:00

Ende:

12:00

Ort:

Murtenstrasse 350, Raum 314, 3027 Bern

Eine Veranstaltung von:

  • Band-Genossenschaft

Anmeldung

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten
  • Gebärdensprache
  • Einfache Sprache

Themen der UNO-BRK:

  • Allgemeine Verpflichtungen
    Artikel: 4 – Menschen mit Behinderung werden in Entscheidungen einbezogen. Sie müssen mitreden und mitbestimmen können. Und sie müssen gehört und ernst genommen werden.
  • Begriffsbestimmungen
    Artikel: 2 – In diesem Artikel werden wichtige Wörter erläutert. Zum Beispiel Kommunikation oder die Sprachen-Vielfalt. Einschliesslich Gebärdensprachen. Ebenso wird erklärt, wie Menschen aufgrund ihrer Behinderung behandelt werden müssen. Und warum es wichtig ist, dass sie gleiche Rechte haben.
  • Bewusstseinsbildung
    Artikel: 8 – Die Schweiz muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung gesellschaftlich respektiert werden. Sie muss Vorurteile und schädliches Verhalten bekämpfen. Die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung müssen anerkannt werden.
  • Unabhängige Lebensführung
    Artikel: 19 – Menschen mit Behinderung sollen selbst wählen, wo sie wohnen wollen. Sie müssen Unterstützung für zu Hause und in Einrichtungen erhalten. So sollen sie am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können.
  • Zugänglichkeit
    Artikel: 9 – Alles soll zugänglich sein. Das bedeutet: Für Menschen mit Behinderung soll es keine Barrieren geben. Menschen mit Behinderung sollen alles gut benutzen können. So können sie selbständig leben und überall dabei sein.

Partnerschaften

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