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Aktionstage Behindertenrechte 15. Mai bis 15. Juni 2024
Zukunft Inklusion – Kanton Graubünden
Aktionstage Behindertenrechte 15. Mai bis 15. Juni 2024
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Kanton Graubünden
Sonntag, 19. Mai 2024

Perspektivenwechsel – wenn ein Sinn fehlt. Erlebnisführung für Menschen mit und ohne Sehbehinderung

Das Rätische Museum macht am Internationalen Museumstag mit, welcher am 19. Mai stattfindet.

Es bietet am Vormittag eine öffentliche Führung für Menschen mit Sehbehinderung an: Die Museumspädagoginnen präsentieren Objekte, welche die Gäste hören, schmecken, ertasten oder riechen können.

An der Führung dürfen auch Menschen ohne Sehbehinderung teilnehmen. Die Erlebnisführung eignet sich auch für Kinder.

Abhol- und Bring-Dienst vom Bahnhof Chur zum Rätischen Museum und zurück, für Menschen mit Sehbehinderung um 10.15 Uhr (zum Museum) und 13.00 Uhr (zum Bahnhof), nur auf Anmeldung Tel: 081 257 48 40 oder Email: info@raetischesmuseum.gr.ch.

Aktionsinformationen

Verschiedene Koffer dokumentieren die Geschichte der Migration in Graubünden im Rätischen Museum

Seitenspalte

Beginn:

11:00

Ende:

12:00

Ort:

Rätisches Museum, Hofstrasse 1, 7000 Chur
Keine Anmeldung nötig

Eine Veranstaltung von:

  • Rätisches Museum
  • Helene Zimmermann

Sprache der Veranstaltung:


Deutsch

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten

Themen der UNO-BRK:

  • Allgemeine Verpflichtungen
    Artikel: 4 – Menschen mit Behinderung werden in Entscheidungen einbezogen. Sie müssen mitreden und mitbestimmen können. Und sie müssen gehört und ernst genommen werden.
  • Bildung
    Artikel: 24 – Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Ausbildung. Schulen müssen für alle zugänglich sein. Egal ob jemand eine Behinderung hat oder nicht. Es müssen Hilfsmittel zum Lernen angeboten werden. Das gilt auch für die Hochschulbildung und für Weiterbildungen.
  • Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
    Artikel: 30 – Jeder Mensch mit Behinderung soll auch in seiner Freizeit überall dabei sein können. Dafür trifft die Schweiz geeignete Massnahmen. In der Freizeit sollen Menschen mit Behinderung ihre kreativen und künstlerischen Fähigkeiten nutzen können. Nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.
  • Zugänglichkeit
    Artikel: 9 – Alles soll zugänglich sein. Das bedeutet: Für Menschen mit Behinderung soll es keine Barrieren geben. Menschen mit Behinderung sollen alles gut benutzen können. So können sie selbständig leben und überall dabei sein.

Partnerschaften

Logo Coop Gemeinde Duell
Logo Fachstelle Augenhöhe
Logo Buchli Orthopädie- und Rehatechnik AG
Logo SBV Sektion Graubünden
Logo Katholische Landeskirche Graubünden
Logo Schweizer Jugendherbergen
Logo Engadin Scuol Zernez
Logo Access Unlimited
Logo Graubünden Ferien
Logo Stiftung Zugang für alle
Logo RTR
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Logo Klosters Tennis
Logo login Berufsbildung AG
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Logo Val Surses
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Logo Movimento Poschiavo
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Logo Surselva
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Logo Kulturpunkt
Logo Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden (SVA)
Logo Keller Fahnen AG
Helene Zimmermann
Logo Restaurant Loë
Logo Tag des Bündner Sports
Logo Casa Depuoz
Logo Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Flims
Logo Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband SBV
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Logo Rätisches Museum
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Ein Cartoon, der drei fröhliche Personen darstellt, die gemeinsam einen riesigen, bunten Beachball hochhalten. Von links nach rechts: Ein Mann mit Sonnenbrille und Gehstock, ein Kind im Rollstuhl, das den Ball mit beiden Händen anhebt, und eine ältere Frau mit Gehstock. Alle Figuren lächeln und die Szene wirkt leicht und beschwingt.
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