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Aktionstage Behindertenrechte 15. Mai bis 15. Juni 2024
Zukunft Inklusion – Kanton Graubünden
Aktionstage Behindertenrechte 15. Mai bis 15. Juni 2024
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Kanton Graubünden
Sonntag, 26. Mai 2024

Theaterwerkstatt – Ilanz

Willkommen zum Theaterworkshop! Wir bieten die Möglichkeit in die Welt des Theaters einzutauchen. Und dabei neue Menschen mit und ohne Behinderungen kennenzulernen. Voraussetzung ist einzig die Freude am gemeinsamen Theaterspiel.
Im Zusammensein ohne Vorurteile und Bewertungen lernen wir, was wir gut können und wo unsere Grenzen liegen.

Gemeinsam mit den Profis vom Theater Chur, dem machTheater Zürich und dem Theater MiMe finden halbtägige Theaterworkshop in Chur, Ilanz und Schiers statt. Die Workshops sind für alle Menschen ab 16 Jahren geeignet. Leitung des Workshops in Ilanz: Theater MiMe (Pro Infirmis Graubünden).

Optional besuchen wir gemeinsam die Vorstellung «EXIT» im Theater Chur. Es ist ein moderner Zirkus aus Belgien (ohne Sprache). Für die Teilnehmenden gilt der Spezialeintritt von Fr. 15.-/Person. Wichtig: Der Besuch ist ein Zusatzangebot vom Theater Chur.

Aktionsinformationen

Auf der Bühne stehen sieben Stühle. Sechs Menschen sind auf dem Bild zu sehen. Von links nach rechts: Drei Frauen sitzen auf ihren Stühlen und beobachten einen Mann, der stolz lachend die Arme in die Hüften gestützt hat und nach oben schaut. Daneben sitzt ein Mann auf einem Stuhl und schaut seitlich zum Boden. Zwischen den Stühlen steht ein leerer Stuhl. Ein weiterer Mann sitzt seitlich auf dem letzten Stuhl.

Seitenspalte

Beginn:

14:00

Ende:

17:00

Ort:

Residenza St.Jospeh, Spitalstrasse 7, Illanz

Eine Veranstaltung von:

  • Pro Infirmis Theater MiMe
  • machTheater Zürich
  • Theater Chur

Anmeldung

Sprache der Veranstaltung:


Deutsch

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten

Themen der UNO-BRK:

  • Bildung
    Artikel: 24 – Menschen mit Behinderung haben das Recht auf Ausbildung. Schulen müssen für alle zugänglich sein. Egal ob jemand eine Behinderung hat oder nicht. Es müssen Hilfsmittel zum Lernen angeboten werden. Das gilt auch für die Hochschulbildung und für Weiterbildungen.
  • Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
    Artikel: 30 – Jeder Mensch mit Behinderung soll auch in seiner Freizeit überall dabei sein können. Dafür trifft die Schweiz geeignete Massnahmen. In der Freizeit sollen Menschen mit Behinderung ihre kreativen und künstlerischen Fähigkeiten nutzen können. Nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.
  • Unabhängige Lebensführung
    Artikel: 19 – Menschen mit Behinderung sollen selbst wählen, wo sie wohnen wollen. Sie müssen Unterstützung für zu Hause und in Einrichtungen erhalten. So sollen sie am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können.

Partnerschaften

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Logo Heimatmuseum Davos
Logo Museum Klosters
Logo Rhätische Bahn AG
Logo Gemeinde Scharans
Logo Kulturpunkt
Logo Christian Flütsch
Logo Fachstelle Augenhöhe
Logo chur@work
Logo SBV Sektion Graubünden
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Helene Zimmermann
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Logo Arosa Tourismus
Ein Cartoon, der drei fröhliche Personen darstellt, die gemeinsam einen riesigen, bunten Beachball hochhalten. Von links nach rechts: Ein Mann mit Sonnenbrille und Gehstock, ein Kind im Rollstuhl, das den Ball mit beiden Händen anhebt, und eine ältere Frau mit Gehstock. Alle Figuren lächeln und die Szene wirkt leicht und beschwingt.
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