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Aktionstage Behindertenrechte 15. Mai bis 15. Juni 2024
Zukunft Inklusion – Kanton Graubünden
Aktionstage Behindertenrechte 15. Mai bis 15. Juni 2024
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Kanton Graubünden
Dienstag, 04. Juni 2024

Workshop «Digitale Barrierefreiheit» im Tourismus

Der Anlass steht Personen aus der Tourismusbranche offen, die selbst entweder im Bereich von Webseiten und Apps tätig sind oder ganz allgemein einen ersten Einblick in die Thematik gewinnen möchten.

Im ersten Teil erfahren die Teilnehmenden, warum Barrierefreiheit von Webseiten und Mobil Apps nicht nur eine ethische Verpflichtung ist, sondern auch eine geschäftliche Notwendigkeit. Die Auswirkungen auf die Benutzerfreundlichkeit werden beleuchtet und es wird erklärt, wie barrierefreie Inhalte nicht nur die Zugänglichkeit, sondern auch die Reichweite und Kundenzufriedenheit steigern können. Zusätzlich wird ein Einblick in die rechtlichen Grundlagen und internationale Standards gegeben.

Im zweiten Teil haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, rotierend an drei interaktiven Workshops teilzunehmen. In kleinen Gruppen werden die Bedienungsherausforderungen bei Sehbehinderung, Gehörlosigkeit und Mobilitätseinschränkungen erlebbar gemacht. Anhand konkreter Beispiele werden Lösungen diskutiert und Fragen beantwortet.

Das Bild zeigt eine Tastatur mit Piktogrammen für Barrierefreiheit

Seitenspalte

Beginn:

13:30

Ende:

17:00

Ort:

ibw Chur, Raum Beijing (306)
Nicht öffentliche Veranstaltung

Eine Veranstaltung von:

  • Graubünden Ferien
  • Stiftung Zugang für alle

Anmeldung

Sprache der Veranstaltung:


Deutsch

Zugänglichkeit:

  • Hindernisfreier Zugang
  • Hindernisfreie Toiletten

Themen der UNO-BRK:

  • Bewusstseinsbildung
    Artikel: 8 – Die Schweiz muss dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung gesellschaftlich respektiert werden. Sie muss Vorurteile und schädliches Verhalten bekämpfen. Die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung müssen anerkannt werden.
  • Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
    Artikel: 30 – Jeder Mensch mit Behinderung soll auch in seiner Freizeit überall dabei sein können. Dafür trifft die Schweiz geeignete Massnahmen. In der Freizeit sollen Menschen mit Behinderung ihre kreativen und künstlerischen Fähigkeiten nutzen können. Nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.
  • Unabhängige Lebensführung
    Artikel: 19 – Menschen mit Behinderung sollen selbst wählen, wo sie wohnen wollen. Sie müssen Unterstützung für zu Hause und in Einrichtungen erhalten. So sollen sie am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können.
  • Zugänglichkeit
    Artikel: 9 – Alles soll zugänglich sein. Das bedeutet: Für Menschen mit Behinderung soll es keine Barrieren geben. Menschen mit Behinderung sollen alles gut benutzen können. So können sie selbständig leben und überall dabei sein.

Partnerschaften

Logo Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden (SVA)
Logo Graubünden Ferien
Logo Access Unlimited
Logo chur@work
Logo Sozialamt
Logo FsB - Fachstelle Bilinguale Bildung für Gehörlose und Hörbehinderte
Logo Shark Team 2000
Logo Stiftung Zugang für alle
Logo ARGO Stiftung
Logo BSV - Bündner Verband für Sport
Logo Christian Flütsch
Logo Tag des Bündner Sports
Logo Heimatmuseum Davos
Logo login Berufsbildung AG
Logo Klosters Tennis
Logo Valposchiavo
Logo Komiktheater
Logo Region Moesa
Logo Davos Klosters
Logo Fachstelle Augenhöhe
Logo Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband SBV
Logo Psychiatrische Dienste Graubünden
Logo Movimento Poschiavo
Logo Museum Klosters
Logo Val Surses
Logo Rätisches Museum
Logo Casa Depuoz
Logo Lions Club
Logo Profil - Arbeit & Handicap
Logo SBV Sektion Graubünden
Logo Buna Vista Golf Sagogn
Logo Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Flims
Logo Katholische Landeskirche Graubünden
Logo Arosa Tourismus
Logo Coop Gemeinde Duell
Logo Gemeinde Scharans
Logo Reformierte Landeskirche Graubünden
Logo Tennis Club Giubiasco
Ein Cartoon, der drei fröhliche Personen darstellt, die gemeinsam einen riesigen, bunten Beachball hochhalten. Von links nach rechts: Ein Mann mit Sonnenbrille und Gehstock, ein Kind im Rollstuhl, das den Ball mit beiden Händen anhebt, und eine ältere Frau mit Gehstock. Alle Figuren lächeln und die Szene wirkt leicht und beschwingt.
Logo Kirchner Museum Davos
Helene Zimmermann
Logo Theater Chur
Logo Surselva
Logo Rhätische Bahn AG
Logo Procap Grischun
Logo Keller Fahnen AG
Logo Buchli Orthopädie- und Rehatechnik AG
Logo LAKIMI
Logo Special Olympics Switzerland
Logo Heimzentrum Arche Nova
Logo Plankis Stiftung
Logo Bike Academy Davos
Logo machTheater
Logo Pro Infirmis
Logo Schweizer Jugendherbergen
Logo Kulturpunkt
Logo Stiftung Scalottas
Logo RTR
Logo Berufsschule PrA Graubünden
Logo Engadin Scuol Zernez
Logo Restaurant Loë
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